Kreisgruppeninfo I/2025, Verdacht von Rissen großer Beutegreifer
Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
nachfolgend eine Information zu den zwei Rissmeldungen im Zeitraum der Kalenderwoche 51 und 52 im vergangenen Jahr 2024 in Ludwigsfeld/Neu-Ulm und Rennertshofen.
In beiden Fällen wurde jeweils ein verendetes Tier vorgefunden und dem Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldet. Das LfU nahm Ihre Arbeit auf, informierte das „Netzwerk Große Beutegreifer“.
Nach erfolgter Dokumentation und Analyse kam das LfU zum Ergebnis, dass beide aufgefundenen Tiere nicht von einem Wolf gerissen wurden und somit durch diese zwei Funde auf kein Wolfsvorkommen in unserem Landkreis geschlossen werden kann.
Dieses Ergebnis hält die Kreisgruppe Neu-Ulm des BJV zur Direktinformation von euch Jägerinnen und Jägern an, damit wir weiterhin zum Thema Wolfsvorkommen, ins besondere in unserer unmittelbaren Nähe, die Fakten baldmöglichst kennen.
Sensibilität und der Fokus auf offizielle Fakten sind im Thema Wolf die zwei elementaren Pfeiler, auf welche im Falle eines Fundes und im Zuge dieser Information hingewiesen wird.
Es gibt Gerüchte, dass weitere Risse in den letzen Tagen bei uns vorgefallen sind. Dafür wurden aber keine Meldungen beim LFU abgegeben. Deshalb wurden auch keine Untersuchung durchgeführt.
Es empfiehlt sich an diesen Gerüchten nicht teilzunehmen. Nur dem LfU gemeldete Funde tragen zur konstruktiven Tatsachenfindung bei.
Bezüglich des aktuellen Themas, noch ein paar Orientierungshilfen:
Was ist zu tun wenn man ein totes Tier findet oder einer/einem ein Nutztierriss gemeldet wird und man einen großen Beutegreifer (Bär, Luchs, Wolf) als Verursacher vermutet.
Direkter Anruf beim LfU unter 09281 / 1800 4640 an. Die Nummer ist täglich von 10:00-16:00 Uhr besetzt. Alternativ kann man sich auch bei Elmar Zeller (0170-7390933) melden.
Unbedingt zu beachten ist: Der „Tatort“ ist möglichst nicht zu verändern!
Warum ist es wichtig Sichtungen und Funde dem LfU zu melden und somit das LfU daran teilhaben zu lassen?
1. Ein finanzieller Ausgleich für durch den Wolf, Bär, Luchs entstandene Schäden kann nur erfolgen, wenn durch das LfU die Begutachtung erfolgt.
2. Das LfU kann die DNA Beprobung veranlassen und diese auch bezahlen. Dem Nutztierhalter oder dem Revierinhaber entstehen durch die Beprobung keine Kosten.
3. Das LfU erfasst das Ergebnis im Monitoring und das hat wiederum Einfluss auf die Förderkulissen, die es für unsere Gegend und für die Betroffenen gibt.
4. Das LfU hat die notwendigen Erfahrungen vor Ort die richtigen Indizien zu finden, zu erkennen zu bewerten.
Auf den folgend verlinkten Seiten der Homepage des LfU´s ist das zu verfolgende Verhalten und der gesamte Ablauf im Falle einer Wolfssichtung oder eines Rissfundes verständlich zum Nachlesen aufgestellt.
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/index.htm
Der richtige Umgang mit beispielhaften Situationen schafft die Basis für den richtigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Bayern.
Allen Jägerinnen und Jägern wünschen wir auf diesem Wege ein gesundes und erfüllendes Jahr 2025!
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Jannik Lindner
Vorstand „Mitglieder & Jagdkultur“
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BJV Kreisgruppe Neu-Ulm e.V.
Kreisgruppe Neu-Ulm
Joern-Peter Krohn, Thomas Stepanski, Prof. Dr. Dr. Hilmar Brunner, Rainer Marka, Jannik Lindner, Jens Friedrich, Patrick Haas