Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,
bitte beachtet beiliegendes Schreiben der Unteren Jagdbehörde und u. s. Text zur die Bejagung von Nil- und Rostgans sowie die dazugehörige Verordnung.
Eine Anmerkung: Rostgänse sind bisher nicht in die Streckenliste mit aufgenommen und sollen unter „Sonst. Gänsearten“ eingetragen werden. Unter „Bemerkung“ dann bitte die Anzahl, unterteilt in „erlegt“ oder „Fallwild“ eintragen.
Mit Waidmannsheil
Jörn-Peter Krohn
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. September 2025 tritt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 12. August 2025 in Kraft. Diese nimmt Änderungen an Vorschriften zur Nilgans vor und trifft Regelungen zur neu ins Jagdrecht aufgenommenen Rostgans.
Bei der Nilgans handelt es sich um eine invasive gebietsfremde Art, die 2017 von der EU-Kommission in die sog. „Unionsliste“ nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 aufgenommen wurde. Sie unterliegt in Bayern bereits dem Jagdrecht. Durch die Verordnung vom 12. August 2025 wird die bestehende Jagdzeit für Nilgänse auf eine ganzjährige Jagdzeit ausgeweitet (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)). Im Hinblick auf die Invasivität der Art und der Notwendigkeit, deren weitere Ausbreitung auch durch Bejagung eindämmen zu kön-nen, wird die Nilgans in § 19 Abs. 1 Nr. 3 AVBayJG aufgenommen. Damit besteht für die Nilgans – ähnlich wie bei anderen invasiven gebietsfremden Arten (Waschbär, Marderhund) – kein Elterntierschutz nach § 28a Abs. 3 Hs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Außerdem wird die Rostgans gemäß § 18 Nr. 2 AVBayJG dem Jagdrecht unterstellt. Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bilden die in Bayern vorkommenden Rostgänse eine gebietsfremde (allochthone) Population, bei der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass diese auf natürlichem Weg selbst eingewandert ist. Insoweit unterfallen sie nicht den Maßgaben des allgemeinen oder besonderen Artenschutzes nach §§ 37 ff. Bundesnaturschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, die vorkommenden Rostgänse in Bayern künftig zu bejagen. Für adulte Rost-gänse wird in § 19 Abs. 3 Satz 2 AVBayJG eine Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar geregelt. Für Jungvögel der Rostgans wird außerdem eine ganzjährige Jagdzeit eingeführt.
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BJV Kreisgruppe Neu-Ulm e.V.
Kreisgruppe Neu-Ulm
Joern-Peter Krohn, Thomas Stepanski, Prof. Dr. Dr. Hilmar Brunner, Rainer Marka, Jannik Lindner, Jens Friedrich, Patrick Haas