Information der unteren Jagdbehörde zur Bejagung von Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria
Liebe Jägerinnen und Jäger, nachfolgend eine Information der unteren Jagdbehörde zur Bejagung von Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria. Am 17. Mai 2024 tritt eine Änderung des § 11a AVBayJG in Kraft, die bayernweit jagdrechtlich den Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria zulässt. Gleichzeitig wird der Mink (Neovison vison), der zur Familie der Marder gehört, als jagdbare Art in § 18 Nr. 1 AVBayJG in das bayerische Jagdrecht aufgenommen. Die Regulierung des Minks erfolgte bislang…