Was tun bei einem Wildunfall?

Was tun bei einem Wildunfall?

Richtiges Verhalten beim Wildunfall
Vor allem in der Dämmerung besteht eine erhöhte Gefahr von Wildunfällen. Doch wie reagiert man am besten, wenn plötzlich ein Reh auf der Straße auftaucht?
Was ist zu tun, wenn man ein Tier angefahren hat?
Und wer bezahlt den Schaden?

Wildunfälle vermeiden
Fahren Sie auf Landstraßen besonders vorsichtig und halten Sie sich jederzeit bremsbereit, v. a. auf Strecken, die mit „Wildwechsel-Warnschildern“ gekennzeichnet sind. Behalten Sie den Fahrbahnrand im Auge, um Tiere möglichst früh zu sehen.

Achtung
Wenn ein Tier über die Straße läuft, folgen oft noch weitere.
Halten Sie zudem immer genügend Abstand zum voran fahrenden Auto, denn es könnte sein, dass der Fahrer plötzlich bremsen muss.
Wenn ein Tier auf die Straße läuft, sollten Sie sofort vom Gas runter gehen, das Licht abblenden und hupen, um das Tier zu verscheuchen. Blenden Sie auf keinen Fall mit Fernlicht auf, denn dadurch werden die Tiere verwirrt und bleiben regungslos stehen oder laufen sogar auf das Licht zu.
Wenn sich eine Kollision nicht vermeiden lässt sollten Sie das Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Weichen Sie nicht aus, da die Gefahr und der Schaden meist größer sind, wenn Sie in ein entgegenkommendes Auto oder gegen einen Baum fahren. Zudem bezahlen Teilkaskoversicherungen in der Regel zwar bei Kollisionen mit Wildtieren, nicht aber, wenn Sie ausgewichen sind.

Tipp
Läuft Ihnen ein Kleintier (z. B. ein Hase oder eine Katze) vor das Auto, dürfen Sie keine Vollbremsung machen. Wenn Ihnen dabei jemand auffährt, können Sie die Schuld an dem Unfall bekommen.
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall:

  • Halten Sie unbedingt an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinkern ab.
  • Schaffen Sie tote Tiere, sofern es Ihnen möglich ist, von der Straße weg. Ziehen Sie dafür Erste-Hilfe-Handschuhe an, um Infektionen, z. B. mit Tollwut zu vermeiden.
  • Achtung: Fassen Sie verletzte Tiere nicht an, denn diese könnten Sie verletzen, z. B. beißen.
  • Benachrichtigen Sie die Polizei. Diese benachrichtigt wiederum den zuständigen Jagdpächter oder die Forstdienststelle. Melden Sie einen Wildunfall auch dann, wenn kein Schaden an ihrem Auto entstanden ist und das Tier Ihrer Meinung nach nicht oder nur leicht verletzt geflüchtet ist, denn Sie können den Grad der Verletzung nicht beurteilen.
  • Wenn Sie das angefahrene Wild mitnehmen, begehen Sie eine Straftat: Jagdwilderei. Sie dürfen auch kein verletztes Tier mitnehmen, um es z. B. zum Tierarzt zu bringen. Für die Beseitigung des Kadavers oder die Versorgung von verletzten Tieren ist die Forstdienststelle oder der Jagdpächter zuständig.
  • Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfall-Bescheinigung ausstellen. Diese benötigen Sie für Ihre Versicherung.
  • Fotografieren Sie Spuren des Wildunfalls als Beweismittel für die Versicherung.

Haftpflichtversicherung
Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben, müssen Sie für den Wildunfall-Schaden selbst aufkommen.

Teilkaskoversicherung
Von der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Wildunfälle in der Regel abgedeckt, wenn diese von so genanntem Haarwild, z. B. Rehen, Hirschen, Wildschweinen, Dachsen, Mardern, Füchsen oder Feldhasen verursacht wurden. Nicht abgedeckt sind häufig Unfälle mit Federwild, Hunden, Katzen, Schafen, Kühen und Pferden. Es gibt aber auch Versicherungen, die sämtliche Tierunfälle beinhalten.
Sie benötigen eine amtliche Wildunfall-Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung.

Achtung:
Wenn ein Schaden durch ein Ausweichmanövern entstanden ist, zahlt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht.

Wildunfallbescheinigung:

Diese Bescheinigung muss nicht kostenlos ausgestellt werden, eine Verwaltungsgebühr von € 20,- ist angemessen.

Dazu aber noch eine Anmerkung: Solltet Ihr irgendwelche Zweifel an dem tatsächlichen Unfallvorgang haben, z. B. dadurch, dass das Wild nicht vorliegt, oder der Vorgang länger zurück liegt oder sonst nicht hinreichend belegbar ist, dann verweigert die Ausstellung dieser Bescheinigung und verweist auf die Möglichkeit der Unfallanzeige bei der Polizei. Die stellt auch solche Bescheinigungen aus, wird aber manchmal gezielt nicht eingeschaltet. Sollte nämlich die Versicherung im Nachgang den Unfallvorgang widerlegen, macht Ihr Euch des Versicherungsbetruges (zumindest mit-) schuldig.
Wildunfallbescheinigung (123 Downloads )

Quelle: Klaus Reindl ADAC für den Bayerischen Rundfunk vom 24.10.2011