Die Nachkriegszeit

Die Nachkriegszeit

Nach dem 2. Weltkrieg

Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Jagdwaffen unter Androhung der Todesstrafe eingezogen, die Jagd für deutsche Jäger verboten. Den Besatzungssoldaten wurde hingegen die Jagd als Freizeitbeschäftigung erlaubt. Für sie gab es keinerlei Regeln und Vorschriften. Mit Maschinengewehren und Handgranaten wurden die Reviere leergeschossen, gleichzeitig führten Lebensmittelknappheit und Hunger in Deutschland zu starker Wilderei. Auch Jäger wurden in ihren eigenen Revieren zu Wilderern mit kleinkalibrigen Gewehren und selbst konstruierten Schalldämpfern um die Bevölkerung zu versorgen.

1947 nannte Wilhelm Graf von Moy einen Polizisten in seinem Anwesen in Obenhausen einen „verächtlichen Handlanger der Amerikaner“, da dieser den Jäger Anton Bolkart festnahm, als er mit zerlegtem Gewehr und einem geschränkten Rehbock im Fahrradkorb nach Hause fuhr. Bolkart kam nach 2 Jahren Haft als todkranker Mann nach Hause.
Daraufhin informierte dieser Polizist die amerikanische Militärverwaltung über die Äußerung des Grafen, die kurz darauf das Schloss umstellte und durchsuchte. Alle Schränke wurden durchwühlt und ausgeräumt. Graf von Moy saß zuletzt auf seinem Nachttisch im Schlafzimmer und bat darum, diesen unberührt zu lassen, da sich darin sehr persönliche Dinge befänden. Diesem Wunsch wurde stattgegeben. Der gesamte Vorrat an Kleinkalibermunition blieb unentdeckt. Das über 20-köpfige Personal im Schloß wurde in dieser schweren Zeit von ihm selbst und seinem Jäger Franz Kneer versorgt.
Im Zuge dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass sich dieser Kommandant der amerikanischen Militärverwaltung als Chef einer Panzereinheit und Graf von Moy als Chef einer Flak-Batterie bereits bei der Invasion in Frankreich im Gefecht gegenüberstanden, ohne dies bis dahin gewusst zu haben. Graf von Moy hatte nach Direktbeschuss der Panzereinheit deren Angriff gestoppt, mußte aber den Rückzug antreten, da die Munitionskisten von Saboteuren falsch gekennzeichnet waren und keine geeignete Munition mehr zur Verfügung stand.

Wilhelm Graf von Moy wurde 1948 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Illertissen.

In der britischen Besatzungszone wurden bereits 1946 Jägervereinigungen zugelassen obwohl der Waffenbesitz noch immer verboten war. Zudem trat der amerikanische Gouverneur Lucius D. Clay für ein geregeltes, organisiertes Jagdwesen ein. In den Ländern der amerikanischen Zone hob das Militärregierungsgesetz von 1948 das Reichsjagdgesetz auf. In den anderen Besatzungszonen wurde die Jagd und die Entwicklung der Jagdverbände unterschiedlich gehandhabt.

1948 übernahm Josef Remmele übergangsweise das Amt des Vorsitzenden der Jägervereinigung Neu-Ulm um es noch im gleichen Jahr an Josef Zahn zu übergeben.

1950 wurde der letzte deutsche Jäger wegen unerlaubtem Waffenbesitz in Landsberg gehenkt.

Bundesjagdgesetz

Der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts stieß zunächst auf politische und verfassungsrechtliche Bedenken, wurde jedoch konsequent weiterverfolgt. 1949 wurde in Bad Dürkheim der Deutsche Jagdschutz-Verband gegründet, dem sich im Laufe der Jahre alle westdeutschen Landesjagdverbände anschlossen und der am 14. November 1951 in das Vereinsregister eingetragen wurde.

Im September 1951 wurde der amerikanische Hochkommissar Mc Cloy wieder mit seiner Familie vom Jagdpächter Kustermann (Eisenwaren, München) auf einen Hirsch im Hochwildjagdbogen bei Steingaden, nahe der Wieskirche, eingeladen. Nach Erlegung eines kapitalen Hirsches überzeugen Kustermann und der Landrat von Schongau, Herr Franz Josef Strauß, den glücklichen Jagdgast, dass von den deutschen Jägern durch die Rückgabe der Waffen keine Gefahr mehr ausgehe. 14 Tage später kam die Jagdhoheit wieder an die Grundbesitzer zurück.

Am 1. April 1953 trat in der Bundesrepublik das Bundesjagdgesetz – als jagdrechtliches Rahmengesetz – in Kraft. Es kann nur Rahmenvorschriften erlassen, ausführende und ergänzende Vorschriften sind allein Sache der Länder.

Der Schuster von Unterschönegg

Vor dem Hintergrund der heutigen Anforderungen an die Wildbrethygiene ist die folgende Überlieferung bemerkenswert: Der Schuster von Unterschönegg ging grundsätzlich barfuß auf die Pirsch, ein Handwerk, das er vorzüglich beherrschte. Nach Erlegung eines Rehbockes brach er ihn auf und ging nach Hause, um seiner Frau zu beschreiben, wo dieser zu finden sei. Sie marschierte dann mit einem Leiterwagen los um den Bock zu bergen und auf den Bahnhof nach Kellmünz zu bringen. Bis in die späten 50er Jahre war dies die gängige Praxis um das Wild an den Wildbrethändler, in diesem Fall nach Ulm, zu verschicken.

1954 wurde im Gasthaus „Taverne“ in Pfaffenhofen die Jagdhornbläsergruppe Neu-Ulm auf Initiative von Otto Bönisch gegründet. Weitere Gründungsmitglieder waren Josef Ade, Josef Batke, Siegfried Bucher, Georg Glaser, Hermann Mossmayer, Felix Reithemann, Franz Riggenmann und Josef Willbold. Der erste Auftritt erfolgte 1956 beim Jägerball in Senden.

1957 verunglückte der 1. Vorsitzende der Jägervereinigung Neu-Ulm, Josef Zahn, auf dem Heimweg von einer Jagdversammlung in Emershofen tödlich, als er nahe Thalfingen mit seinem Fahrzeug in eine Kiesgrube stürzte. Dr. Edmund Conrady, Zahnarzt aus Nersingen, übernahm den Vorsitz. Sein Stellvertreter wurde Karl Oetinger, Unternehmer aus Weißenhorn.